Wir Pommern sind
als Deutsche zugleich Europäer.
Unser Land - ein Teil Deutschlands -liegt in Europa, es ist nicht untergegangen. Unser Recht auf die Heimat ist nicht erloschen.
Deutschland besteht in seinen rechtmäßigen Grenzen, obwohl die Weltmächte die Macht über Deutschland geteilt haben.
Trotz Teilung besteht das deutsche Volk als Einheit fort und mit ihm sein Recht auf Selbstbestimmung.
Wir Pommern wissen,
dass dem polnischen und dem deutschen Volke nicht vergessenes Unrecht zugefügt worden ist.
Wir wissen aber auch, dass nicht das Verharren in der Erinnerung an Leid und Unrecht den Weg für eine bessere Zukunft ebnet, sondern der gemeinsame Wille, das Recht zu achten und so künftige Aufgaben zu meistern.
Wir haben erfahren, dass wir lernen, uns zu verstehen;
wir wissen, Europas Zukunft ist auch unsere Zukunft, seine Kraft - unsere Kraft, seine Freiheit - unsere Freiheit.
Wir Pommern wollen
eine Zukunft Europas, die Grenzen durch Freiheit überwindet;
dazu wollen wir uns untereinander, miteinander und füreinander verbinden, Pommern - Deutsche - Europäer.
Wir wollen es zur Brücke machen zwischen Nachbarn in Ost und West.
Wir wollen unsere Mitbürger, die Europäer und die Völker der Welt dafür gewinnen, Frieden zu suchen, wo allein er zu finden ist;
in der Freiheit der Selbstbestimmung von Menschen und Völkern.
Verabschiedet von der Pommerschen Abgeordnetenversammlung, am 26. Mai 1973 in Bad Godesberg
Das Manifest der Pommern ist ein überzeugender Hinweis auf die frühzeitig vorhandene Aussöhnungsbereitschaft der Pommern.
Die staatsrechtliche Darstellung Deutschlands entstand nach der damaligen Auffassung, wie sie auch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juli 1977 bestätigt wurde. Der deutsch-polnische Vertrag vom 14.11.1990 konnte 17 Jahre zuvor nicht berücksichtigt werden.


